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Gefährliche Stoffe und Güber hier:Klassifizierung
Warntafel Sie wird beim Transport von Gefahrgut
aussen am Fahrzeug angebracht.
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Stoffnummer: Jedem gefährlichen Stoff ist eine Nummer zugeordnet, über
die der Stoff eindeutig identifiziert werden kann.
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Die Gefahrnummer ist nicht als ganzes zu betrachten, sondern jede
Stelle einzeln. Die Ziffern stehen fürdie Gefahrenklassen, die wichtigste
zuerst, gefolgt von bis zu zwei weiteren. Liegt keine weitere Gefahr
vor, so ist die zweite Ziffer eine Null. Bei besonders stark ausgeprüften,
gefährlichen Eigenschaften wird die jeweilige Gefahrziffer verdoppelt.
Wenn der Stoff nicht mit Wasser gelöscht werden darf (Gefahrenklasse
4.3), steht zusätzlich vor der Nummer ein X. Sind die Stoffe nicht
einer Gefahrenklasse von 2 bis 8 zuzuordnen, so sind keine Ziffern
auf der Tafel. Bei radioaktiven Stoffen (Gefahrklasse 7) muss zusätzlich
zur Warntafel ein weiteres Warnschild angebracht werden.
Hier nun die Gefahrensymbole, die auf der Verpackung der Stoffe
und auf den Gefahrenzetteln aufgedruckt sind, die zur Beförderung
von Gefahrgut im Fahrzeug vorhanden sein m?sen.
Gefahrklasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gebiet großflächig räumen und bei Arbeiten aus der Deckung heraus
arbeiten.
Gefahrklasse 2: Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste
Gase
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| 2 |
Das größte Symbol steht für nicht brennbares, ungiftiges Gas. Bei
zusätzlicher Gefahr wie Brennbarkeit oder Giftigkeit werden ein oder
mehrere weitere Gefahrensymbole angebracht.
Wenn möglich Gaszufuhr abstellen oder Leckstelle abdichten, Gaswolke
mit Sprühstrahl niederschlagen. Behälter bei Hitze aus der Deckung
heraus holen und Kanalisation und Keller sichern. Nur explosionsgeschützte
Geräte einsetzen.
Gefahrklasse 3: EntZündbare flüssige Stoffe
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| 3 |
Flüssigkeit auffangen, Leckstelle abdichten und Flüssigkeit mit
Schaum abdecken. Behälter im Brandfall kühlen, Kanalisation und Keller
absichern und Zündquellen vermeiden. Nur explosionsgeschützte Geräte
einsetzen.
Gefahrklasse 4: EntZündbare feste Stoffe
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| 4.1 |
4.2 |
4.3 |
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Der Stoff ist selbstentzündlich. |
Der Stoff darf nicht mit Wasser gelöscht werden,
da sonst eine heftige Reaktion entsteht. |
Bei pulverförmigen Stoffen explosionsgefahr. Atemschutz einsetzen,
da Brandgase stark reizend oder giftig sein können.
Gefahrklasse 5: Entzündend / Oxidierend wirkende Stoffe
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| 5 |
Bei organischen Peroxiden (Gefahrklasse 5.2) besteht Explosionsgefahr.
Brände mit viel Wasser aus grosser Entfernung löschen.
Gefahrklasse 6: Giftige Stoffe
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| 6.1 |
6.2 |
| Der Stoff ist giftig |
Der Stoff ist infekt |
Lecks abdichten und auslaufenden Stoff auffangen. Gewässer und Kanalisation
vor einlauf schützen.
Gefahrklasse 7: Radioaktive Stoffe
Die Strahlenquelle möglichst weiträumig absperren. Einsatzkräfte
mit Atem- und Körperschutz ausstatten und nur kurz im Gefahrenbereich
aufhalten. Feuerwehr mit Strahlenschutzausrüstung anfordern.
Ausführliche
Informationen unter Informationen/Strahlenschutz
Gefahrklasse 8: Ätzende Stoffe
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| 8 |
Lecks abdichten und Stoff auffangen. Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen
und Kanalisation und Gewässer schützen.
Gefahrklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
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| 9 |
U.a. zählen umweltgefährliche Stoffe und verflüssigte Metalle zu
dieser Gefahrenklasse.
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