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Kampfmittel:-Beseitigung/Munitionsräumung/Munitionsbergung Definition (siehe auch Kampfmittel) Kampfmittelerkundung

(EOR = Explosive Ordnance Reconnaissance) und -beseitigung (EOD = Explosive Ordnance Disposal) Die Beseitigung von Kampfmitteln (Explosive Ordnance Disposal) mit der entsprechenden Sensorik stellt eine Herausforderung für den Beseitiger dar. Der Entwickler von derartiger Munition versucht diese immer so zu konstruieren, daß sie möglichst nicht räumbar ist. Der Kampfmittelbeseitiger dagegen richtet alle seine Überlegungen darauf aus, dennoch Möglichkeiten und Mittel für eine Neutralisierung bzw. Vernichtung zu finden . 1.Freilegen der georteten Verdachtspunkte 2.Suche auf kontaminierten Gelände (Kampfstoffverdacht 3.Identifizieren des aufgefundenen Objektes 4.Bergung und Vorbereitung zur Entschärfung durch das zuständige Sprengkommando,Bergung/Entminungsdienstes

Freigelegte,

 noch scharfe Bombe

Flächenmäßige oder gezielte Absuche(Ergebnis der Kampfmittelerkundung, z.B.Luftbilder und mehr) Nur gut ausgebildetes und mit der neuesten Technik ausgestattetes Personal (in der Kampfmittelbeseitung der Bundeswehr sowie in den zivilen Dienststellen BKA/LKA/Polizie/anerkannten Munitionsräumungs,-Bergungs-Firmen vorhanden)sorgt für die notwendige Sicherheit bis zum Entschärfen-oder letztendlich dem Sprengen des Kampfmittels,-oder Munitionsfundes. Die betroffenen Flächen werden mit Metallsuchgeräten sondiert und die georteten Teile umgehend freigelegt.Sind genaue Aufklärungsergebnisse vorhanden ,kann sofort mit den Arbeiten (Tiefensondierung/Baggerarbeiten) begonnen werden.

 

Entfernte Zünder der Bombe

 

Hier handelt es sich um handhabungssichere Munition oder Munitionsteile, erfolgt eine sichere Entsorgung. Schrott oder andere ungefährliche Teile werden gesammelt und nach den gegebenen Vorschriften weiterverwertet.Handelt es sich um sehr gefährliche, nicht handhabungssichere Munition, die nur durch Sprengen an Ort und Stelle vernichtet werden muss, kann dies durch Fachpersonal erfolgen.Die Zuständigkeiten in vereinfachter Form dargestellt:Die Bundeswehr mit ihrem Fachpersonal ist in Friedenszeiten für Munition aus den Weltkriegen I und II nicht zuständig!Hier liegt die Verantwortung bei den Räumkommandos der Bundesländer.Bw-Munition ,die nach den beschriebenen Kriterien als Kampfmittel (Blingänger oder nicht transportfähige Munition)angesehen werden müssen und in konkreten Fällen nur auf den Truppenübungsplatzen der Bundeswehr aufkommen,werden fallen in die Verantwortung des Fachpersonal der Bundeswehr Hinweis: Bis zur Entsorgung o.a.Funde ist nur durch beauftragte Stellen das Entschärfen und Sprengen dieser Funde erlaubt.

 

 

 

 

 

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