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Freigelegte,
noch scharfe Bombe
| Flächenmäßige oder
gezielte Absuche(Ergebnis
der Kampfmittelerkundung,
z.B.Luftbilder und mehr) Nur
gut ausgebildetes und mit
der neuesten Technik
ausgestattetes Personal (in
der Kampfmittelbeseitung der
Bundeswehr sowie in den
zivilen Dienststellen
BKA/LKA/Polizie/anerkannten
Munitionsräumungs,-Bergungs-Firmen
vorhanden)sorgt für die
notwendige Sicherheit bis
zum Entschärfen-oder
letztendlich dem Sprengen
des Kampfmittels,-oder
Munitionsfundes. Die
betroffenen Flächen werden
mit Metallsuchgeräten
sondiert und die georteten
Teile umgehend
freigelegt.Sind genaue
Aufklärungsergebnisse
vorhanden ,kann sofort mit
den Arbeiten
(Tiefensondierung/Baggerarbeiten)
begonnen werden. |
Entfernte Zünder der Bombe
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| Hier handelt es sich
um handhabungssichere
Munition oder
Munitionsteile, erfolgt eine
sichere Entsorgung. Schrott
oder andere ungefährliche
Teile werden gesammelt und
nach den gegebenen
Vorschriften
weiterverwertet.Handelt es
sich um sehr gefährliche,
nicht handhabungssichere
Munition, die nur durch
Sprengen an Ort und Stelle
vernichtet werden muss, kann
dies durch Fachpersonal
erfolgen.Die Zuständigkeiten
in vereinfachter Form
dargestellt:Die Bundeswehr
mit ihrem Fachpersonal ist
in Friedenszeiten für
Munition aus den Weltkriegen
I und II nicht
zuständig!Hier liegt die
Verantwortung bei den
Räumkommandos der
Bundesländer.Bw-Munition
,die nach den beschriebenen
Kriterien als Kampfmittel
(Blingänger oder nicht
transportfähige
Munition)angesehen werden
müssen und in konkreten
Fällen nur auf den
Truppenübungsplatzen der
Bundeswehr aufkommen,werden
fallen in die Verantwortung
des Fachpersonal der
Bundeswehr Hinweis: Bis zur
Entsorgung o.a.Funde ist nur
durch beauftragte Stellen
das Entschärfen und Sprengen
dieser Funde erlaubt. |

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