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Gebrauchsanweisung auf
den Feuerwerkskörpern genau lesen und beachten
! |
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Feuerwerkskörper (Kl.
II) gehören nicht in Kinderhände! |
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Jugendliche unter 18 Jahren
dürfen ausschließlich jugendfreie Feuerwerkskörper
(Kl. I) verwenden! |
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Schutzpackung
erst kurz vor Gebrauch öffnen! |
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Genügend Sicherheitsabstand
zu übrigen Feuerwerkskörpern einhalten!
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Feuerwerkskörper nicht
auseinanderbauen! |
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Keine Feuerwerkskörper
selber bauen! |
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Alkohol und Feuerwerk
passen nicht zusammen! |
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Versager nicht erneut
zünden, 5 Minuten liegenlassen, im Wasser unschädlich
machen.! |
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Raketen aus einer feststehenden
Flasche (im Getränkekasten) oder einem feststehenden
Rohr (im Erdreich eingraben) starten, auf keinen
Fall aus der Hand starten!
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Knallkörper und Fontänen
auf den Boden legen bzw. stellen, erst danach
entzünden! |
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Nach Entzünden der Feuerwerkskörper
ca. 5 m zurücktreten! |
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"Mutproben" nützen niemanden
und sind Ausdruck von Unvernunft!
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Regionale Verbote beachten
(Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Seniorenheime
u.a.) ! |
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Feuerwerkskörper nur zu
der gesetzlich erlaubten Zeit am 31.12.von 1800
h bis 100 h zünden ! |