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Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern genau lesen und beachten ! |
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Feuerwerkskörper (Kl. II) gehören nicht in Kinderhände! |
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Jugendliche
unter 18 Jahren dürfen ausschließlich jugendfreie Feuerwerkskörper (Kl. I)
verwenden! |
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Schutzpackung erst kurz vor Gebrauch
öffnen!
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Genügend
Sicherheitsabstand zu übrigen Feuerwerkskörpern einhalten! |
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Feuerwerkskörper nicht auseinanderbauen! |
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Keine
Feuerwerkskörper selber bauen!
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Alkohol und
Feuerwerk passen nicht zusammen!
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Versager
nicht erneut zünden, 5 Minuten liegenlassen, im Wasser unschädlich
machen.! |
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Raketen aus
einer feststehenden Flasche (im Getränkekasten) oder einem feststehenden
Rohr (im Erdreich eingraben) starten, auf keinen Fall aus der Hand
starten!
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Knallkörper
und Fontänen auf den Boden legen bzw. stellen, erst danach entzünden!
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Nach
Entzünden der Feuerwerkskörper ca. 5 m zurücktreten! |
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"Mutproben"
nützen niemanden und sind Ausdruck von Unvernunft!
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Regionale
Verbote beachten (Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Seniorenheime u.a.) ! |
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Feuerwerkskörper nur zu der gesetzlich erlaubten Zeit am 31.12. von 1800
h bis 100 h zünden ! |